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„Die kümmern sich“, das sagt man über uns. Dafür sorgen wir mit gepflegten Wohnanlagen, guter Beratung und praktischen Mieter-Services.
Mit unserer Mieter-App und unserem Mieterportal machen wir die Kommunikation zwischen Ihnen und uns einfacher, schneller und flexibler.
Wie’s funktioniert? Das erklärt Ihnen der Film. Was geht? Jede Menge: immer und überall Ihre Vertragsdaten einsehen, Formulare herunterladen, Daten ändern, Schäden melden.
Entdecken Sie unser Mieter-Portal und die Mieter-App: im App-Store und bei Google Play.
Zuhause bei der Wohnbau:
Das ist, wenn man immer etwas mehr erwarten kann.
Für Sie auf einen Blick: Hier sehen Sie die häufigsten Fragen und wichtigsten Antworten.
Die persönliche Besichtigung einer Wohnung ist auch weiterhin bei vielen Interessenten der bevorzugte Weg, um die Entscheidung zu treffen, ob diese Wohnung ihr neues Zuhause werden könnte.
Durch die Ausbreitung des Coronavirus haben wir den Ablauf der bisherigen Wohnungsbesichtigung angepasst. Hierdurch möchten wir Sie als unsere Mieter und Interessenten sowie unsere in den Vermietungsprozess involvierten Mitarbeiter bzw. Beauftragte schützen und die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten bitten wir Sie daher, die nachfolgenden Punkte zu beachten und bei einer Wohnungsbesichtigung einzuhalten:
Einzelbesichtigung
Die Wohnbau GmbH wird nur noch Einzelbesichtigungen durchführen. Unsere Mitarbeiter bzw. örtlichen Beauftragten versuchen im Vorfeld, Ihre gewünschten Anforderungen als Interessent mit den tatsächlichen Wohnungsmerkmalen bestmöglich abzustimmen. Dadurch möchten wir versuchen, so wenig Besichtigungen wie möglich stattfinden zu lassen.
Abstand halten!
Bitte sorgen Sie dafür, dass zwischen den Teilnehmern einer Wohnungsbesichtigung stets ausreichend Abstand besteht. Als Faustregel können Sie von ca. 2 Metern ausgehen.
Kein direkter Kontakt!
Das Händeschütteln zur Begrüßung sollte vermieden werden. Mitarbeiter bzw. Beauftragte von uns sind angewiesen, darauf komplett zu verzichten.
Bei Krankheit bitte keine Besichtigung!
Sollten Sie sich krank fühlen und Symptome aufweisen, sagen Sie den Besichtigungstermin bitte ab. Wir haben volles Verständnis, wenn eine Partei einen Termin nicht stattfinden lässt, bevor jemand mit auffälligen Symptomen zum Termin erscheint. Ein solches Verhalten würde letztlich zu viele Menschen gefährden.
Hust- und Niesetikette
Bitte nur in ein Taschentuch oder Ihre Armbeuge husten oder niesen.
Teilnahme nur von relevanten Personen
Es sollten so wenig Personen wie möglich an einem Besichtigungstermin teilnehmen (möglichst nur ein Bewohner und nur ein Interessent). Wenn überhaupt notwendig, könnten Personen nacheinander die Wohnung begehen.
Pünktliches Erscheinen und schnelle Durchführung
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Terminen und begehen zielgerichtet die Räumlichkeiten. Machen Sie sich bitte im Nachgang Gedanken zu der Wohnung. Sie können den Mieter fragen, ob dieser die Erlaubnis erteilt, Fotos zu machen, die es Ihnen einfach machen, im Nachgang noch einmal die Wohnung zu betrachten.
Unsere Mieter werden gebeten, vor einer Besichtigung alle Türen zu den Räumen offen zu halten. Somit müssen Türklinken nicht angefasst werden und die Besichtigung kann kontaktlos stattfinden. Ebenso sollte kurz vor der Besichtigung die Wohnung für ca. 10 Minuten stoßgelüftet werden.
Sollten nach der Besichtigung noch Fragen offenbleiben, klären wir diese gerne telefonisch mit Ihnen.
Wir wünschen Ihnen Gesundheit und viel Erfolg! Ihre Wohnbau GmbH
Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten. Diese ist mit Einzug in die Wohnung zu zahlen. Die Kaution wird während der Mietzeit mit dem üblichen Zinssatz für Sparbücher verzinst. Die Kaution wird üblicherweise drei Monate nach dem Mietende zurückgezahlt – vorausgesetzt, die Wohnung ist ohne Mängel übergeben worden. Die Wohnbau ist berechtigt, einen angemessenen Anteil der Kaution bei zu erwartenden Nachforderungen, insbesondere aus der Betriebskostenabrechnung, bis zur Abrechnung des Zeitraums, in dem der Auszug erfolgte, einzubehalten.
Es werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne von §§ 1, 2 BetrKV, soweit sie dem Vermieter entstehen, und das Umlageausfallwagnis (soweit zulässig) auf die Mieter umgelegt. Hierauf werden Vorauszahlungen erhoben:
a) laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
b) Wasserversorgung und Entwässerung
c) Kosten Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage
d) Aufzug
e) Straßenreinigung und Müllbeseitigung
f) Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
g) Gartenpflege
h) Beleuchtung
i) Schornsteinreinigung
j) Sach- und Haftpflichtversicherung
k) Hauswart
l) Gemeinschafts-Antennenanlage
m) private Verteilanlage für Breitbandkabelnetz
n) Grundgebühren für Breitbandkabelanschluss
o) sonstige Betriebskosten (z.B. Kosten für Wartungen an Durchlauferhitzern, Thermen, Boilern, Feuerlöschgeräten, Blitzschutzanlagen, Müllschluckern, Tiefgaragentoren, maschinellen Wasch- und Trockeneinrichtungen; Kosten für Rohr- und Dachrinnenreinigung; Versicherungen, Abschreibung u. Mieten f. Unterstellmöglichkeiten der (maschinellen) Arbeitshilfen; Kosten für einen Wachdienst und Pförtner usw.)
Die Heizkosten werden bei einer Gasetagenheizung direkt zwischen Mieter und Versorger abgerechnet. Sie haben die freie Wahl, ähnlich wie beim Strom, einen Gasversorger Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Eine Verpflichtung zur Übernahme mietereigener Gegenstände oder Einbauten besteht nicht, daher ist dies auch kein Auswahlkriterium bei der Wohnungsvergabe. Sie können jedoch mit dem Vormieter/Nachmieter eine Vereinbarung über die Übernahme von mietereigenen Gegenständen treffen.
Die Messgeräte an Heizkörpern bzw. die Wasseruhren erfassen den jeweiligen Verbrauch und speichern diesen zur Monatsmitte und zum Monatsende im Gerät ab. Mit dem integrierten Sender übermitteln die Geräte per Funk die zuvor verschlüsselten Daten mit einem CRC-Verfahren, mit welchem Übertragungsfehler vermieden werden. Die automatisch übertragenen Verbrauchswerte prüft der Messdienstleister auf Plausibilität und erstellt dann die Heizkostenabrechnung. Die im Halbmonatsraster vorliegenden Verbrauchsdaten ermöglichen es, eine Zwischenablesung durchzuführen, die bis zu zwölf Monate vom Stichtag zurückreicht. Nähere Informationen unter www.ista.com.
In bestimmten Objekten ist dies möglich, sprechen Sie uns dazu gerne vor einem Besichtigungstermin an.
Sie können gerne einen Antrag zur Haltung eines Hundes oder einer Katze oder zur Aufstellung eines Aquariums stellen. Im Mieterportal oder der Mieter-App finden Sie dazu einen Antrag.
Bleiben Fragen offen? Dann rufen Sie uns an – oder schreiben Sie uns. Wir kümmern uns gern.
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