Konzerngeschäftsbericht 2016 - Wohnbau Bonn GmbH
62 | Konzerngeschäftsbericht 2016 Konzernanhang Konzernanhang 2016 Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden abweichend von § 298 Abs.1 HGB i.V.m. § 266 Abs. 2 und 3 sowie § 275 Abs. 2 HGB nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen aufgestellt. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir einzelne Posten der Kon- zernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Die für einzelne Positionen geforderten Zusatzangaben haben wir ebenfalls in den Anhang übernommen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stellten wir nach dem Gesamtkostenverfahren auf. Registerinformationen Das Mutterunternehmen ist unter der Firma Wohnbau GmbH mit Sitz in München im Handelsregis- ter des Amtsgerichtes München unter der Nummer HRB 7684 eingetragen. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Wohnbau GmbH, München, und die inländische Tochter Wohn- bau Service Bonn GmbH, Bonn, (Beteiligung 100 %, vollkonsolidiert). Darüber hinaus sind seit dem 1. September 2015 die NOSTRO Grundstücks GmbH & Co Von-der-Trenck-Straße KG, Bonn, (Be- teiligung 94,44 %) sowie die Wohnbau Service Verwaltungs GmbH, Bonn, (Beteiligung 100 %) im Wege der Voll-konsolidierung einbezogen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der Wohnbau GmbH, München, einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände bewerteten wir höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen erfolgte zu An- schaffungs- oder Herstellungskosten und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert; dabei werden die Abschreibungen, mit Ausnahme von einem Gebäude-Objekt, das de- gressiv abgeschrieben wird, grundsätzlich linear vorgenommen. In die Herstellungskosten selbst- erstellter Sachanlagen werden neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Bei den Gebäuden wird von einer Gesamtnutzungsdauer von 25 oder 50 Jahren ausgegangen; bei den Außenanlagen beträgt die Gesamtnutzungsdauer 10 Jahre. Verwaltungsleistungen des Unter- nehmens- oder Fremdkapitalzinsen wurden bei Neubauten oder Modernisierungen nicht aktiviert. Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen sowie Gegenstände der Betriebs- und Ge- schäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer zwischen 5 und 25 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einemWert von 150,00 €werden im Jahr des Zugangs voll abge-
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