Konzerngeschäftsbericht 2015 - Wohnbau Bonn GmbH
2015 Konzerngeschäftsbericht Konzernanhang 23 Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen sowie Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer zwischen 5 und 25 Jahren abge- schrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für geringwertige Anlagegü- ter, deren Anschaffungskosten die Geringwertigkeitsgrenze von EUR 150,00, nicht jedoch EUR 1.000,00 übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr seiner Bildung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je- weils 20% aufwandswirksam aufgelöst. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert ange- setzt. Die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungenwerdenmit demRückkaufwert bilanziert. Vorräte bewerteten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die unfertigen Leistungen enthalten Einzelkosten zuzüglich angemes- sener Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken bilanziert. Für die nicht in die Einzelwertbetrachtung einbe- zogenen Mietforderungen (unterhalb EUR 1.000,00) wird eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlauf- zeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der projizierten Einmalbeitragsmethode unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G“ ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,89% gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3% und erwartete Rentensteigerungen mit 1% bei Neu- zusagen bzw. 2% bei Altzusagen berücksichtigt. Die Fluktuation wurde als gering eingestuft. Die Rückstellungen für Bauinstandhaltung , die objektbezogen berechnet werden, berück- sichtigen diejenigen Aufwendungen, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, oder hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmt sind. Diejenigen Aufwendungen, die auf das Geschäftsjahr entfallen, werden durch Rücklagenzuführung be- rücksichtigt. Vom Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
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